Landgericht Lübeck:
Mieter darf Wände bei Auszug hellblau streichen
Ein Vermieter darf einen Mieter nicht zwingen, bei seinem Auszug alle Wände in weißer Farbe zu streichen. Das Landgericht Lübeckgab einem Mann Recht, der eine Wand hellblau gestrichen hatte. Der Vermieter hatte im Mietvertrag auf ausschließlich weißer Farbe bestanden und wollte dies auf dem Rechtsweg durchsetzen. Die Richter entschieden aber, einem Mieter müssten gewisse Freiheiten eingeräumt werden, solange er keine extremen Farben wählt. Im Gegensatz zu Hellblau gehörten dazu Lila, Schwarz, Rot oder Grellgelb (Az.: 14 S 221/00).